Amalgam: Für Kinder und Schwangere nur als Ausnahme
Ab Juli 2018 dürfen Kinder und Schwangere in der Europäischen Union nur noch in Ausnahmefällen Zahnfüllungen aus Amalgam erhalten. In Deutschland gibt es auf diesem Gebiet bereits Regelungen. Ein weitergehendes Verbot in der Europäischen Union gibt es vorerst nicht. Darauf haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission Ende 2016 geeinigt. Der Grund: Es gibt bislang keine Studien, die die Schädlichkeit von Amalgam eindeutig belegen. Auch die Weltgesundheitsorganisation verweist darauf, dass es bislang kein verlässlicheres Füllmaterial gebe. In Deutschland hatte sich die Bundeszahnärztekammer gegen ein absolutes Verbot ausgesprochen. Quelle: ZM 1.1.2017