Amalgam: Seit 1. Juli Anwendungseinschränkungen
Auch wenn viele Zahnärzte der Meinung sind, dass Dental-Amalgam nach wie vor durch kein alternatives Material vollwertig ersetzt werden kann, ist das Amalgam auf dem Rückzug aus den Praxen. Eine Position, der auch die Wissenschaft folgt und nicht zuletzt das BfArM, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Kritiker dagegen sehen im Werkstoff Amalgam gesundheitliches Risiko-Potential. Dass das Europäische Parlament nun vor wenigen Wochen die Anwendung von Amalgam in der Zahnbehandlung einschränkt, hat dagegen vor allem Umweltschutz-Gründe: Im Jahr 2013 haben die Vereinten Nationen beschlossen, Quecksilber, das auch bei der Anwendung von Amalgamfüllungen eine Rolle spielt, so wenig wie möglich einzusetzen. Das bedeutet für einen bestimmten Kreis an Patienten in Deutschland, dass sie in der Regel (Ausnahmen bleiben weiterhin möglich) anderweitig als mit Amalgam versorgt werden: Für Schwangere, Stillende und Kinder unter 15 Jahren soll Komposit, landläufig „Kunststoff-Füllung", genutzt werden. Für diesen Kreis galt in Deutschland allerdings schon immer eine besondere Vorsichtshaltung. Aus der bisherigen Empfehlung wurde nun eine rechtliche Vorgabe. Die Krankenkassenverbände haben inzwischen bestätigt, dass sie nun auch Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich bei dieser Patientengruppe als „Kassenleistung", also ohne Zuzahlung, bezahlen.