Amalgamfüllungen: aktueller Sachstand

Auf einer UN-Konferenz haben sich die beteiligten Organisationen Ende März in Bali auf weitere Empfehlungen zur Verwendung des Zahnfüllungsmaterials „Amalgam" geeinigt. Amalgam ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Legierung, also ein Gemisch aus verschiedenen Inhaltsstoffen: Dental-Amalgam besteht beispielsweise überwiegend aus Silber, Kuper und Zinn, die über eine Beimischung von Quecksilber zu einer formbaren Masse werden und „Löcher" im Zahn insofern auch in eher versteckten Ecken ausfüllen können. Regelmäßig werden Produkte, die Quecksilberanteile enthalten, im Rahmen dieser UN-Konferenz-Reihe unter aktuellen Gesichtspunkten neu betrachtet. Mit dem Hinweis, dass es derzeit noch kein vergleichbares Alternativprodukt gibt, sprachen sich einige der beteiligten Länder aktuell gegen ein komplettes Amalgamverbot zur jetzigen Zeit aus. Vereinbart wurde daher das Vorangehen auf dem bereits gestarteten Weg einer schrittweisen Reduzierung des Amalgameinsatzes, was bedeutet: Das plastische Füllmaterial soll ab 25. Juni 2022 weltweit möglichst gar nicht mehr genutzt werden bei schwangeren und stillenden Frauen sowie bei Kindern unter 15 Jahren. Für die EU-Länder bringt dies keine Veränderung: Diese zuvor genannte Gruppe an Patienten gehört bereits seit 2018 zu dem Kreis der Menschen, die nicht mehr mit Amalgam versorgt werden soll, außer, es spricht eine individuelle Situation dafür. In den EU-Mitgliedsländern gibt es zudem eigene Konzepte zum fortschreitenden Ausstieg aus der Verwendung dieses Zahnfüllwerkstoffes.

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