Amalgamverbot: Infos für Patienten
Seit Beginn des Jahres ist aufgrund eines EU-Beschlusses Amalgam als Zahnfüllungsmaterial verboten – und zwar aus umweltpolitischen, nicht aus gesundheitlichen Gründen. Das Verbot hat in den Praxen zu vielen Diskussionen geführt, zumal es Ausnahmen vom Verbot geben kann, deshalb haben die zuständigen wissenschaftlichen zahnmedizinischen Fachgesellschaften nun eine ausführliche Antwort-Liste auf die meisten Fragen von Patienten zusammengestellt. Beispielsweise unter DGZ-online.de (DGZ bedeutet Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung) finden sich Hinweise zur vermuteten Gesundheitsgefahr bestehender Amalgamfüllungen: „Intakte Amalgamfüllungen stellen für die Allgemeinbevölkerung kein Gesundheitsrisiko dar und sollten nicht prophylaktisch entfernt werden.
In der Patienteninformation geht es zudem um die heute marktüblichen alternativen Zahnfüllungsmaterialien und -verfahren, die mit ihren spezifischen Eigenschaften vorgestellt werden – verbunden mit dem Hinweis, dass eben diese Eigenschaften auch unterschiedliche Einsatzbereiche mit sich bringen. Dazu kommen Informationen, welche Zahnfüllungen von der Krankenkasse voll bezahlt werden und welche andere Zuzahlungen erfordern. Warum das so ist, wird ebenfalls erklärt: Die Verarbeitung zahnfarbener Kompositmaterialien ist „deutlich aufwändiger und technikintensiver, so dass sie nicht komplett von den Krankenkassen übernommen werden.