Auf einen bisher wenig beachteten Aspekt schlechter Mundhygiene wiesen kürzlich britische Wissenschaftler hin: Werde das Zahnbett nicht sauber und gesund erhalten, könne sich der Bereich entzünden, es entstehe eine Parodontitis. Im Zuge dieser Infektionserkrankung des Hart- und Weichgewebes rund um die Zahnwurzel leide auch der Kieferknochen: Er verliere an Knochendichte. Die Knochen aber sind die Stütze der Gesichtshaut: Verliert er an Volumen, verliert die Haut Stützkraft „von innen". Sie knittert und entwickelt sogenannte Krähenfältchen. Nicht nur sorgsame Mundhygiene und regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt beugen solcher Entwicklung vor, sondern auch eine Knirscherschiene kann bei entsprechenden Patienten hilfreich sein: Insbesondere wer mit geschlossenem Mund knirscht, schmirgelt seine Kauflächen ab, die Zähne verlieren an Höhe und der Kiefer damit an dem natürlichen Abstand. Die Folge: Die Haut in der Lippenregion fällt ein und entwickelt feine Fältchen. Eine maßgeschneiderte Knirscherschiene beugt der Zahnabnutzung vor.
Die moderne materialkundliche Wissenschaft, aber auch die gestiegenen Erkenntnisse über die biologischen Hintergründe zur Entstehung von Karies haben zu einer großen Vielfalt an Füllungswerkstoffen und Behandlungsverfahren geführt. Der Greifswalder Experte für Zahnerhaltung, Prof. Dr. Georg Meyer, wies vor einigen Wochen jedoch zum wiederholten Male darauf hin, dass alle modernen Füllungsmaterialien keineswegs grundsätzlich besser seien als das Amalgam, das sich ungerechtfertigter Kritik gegenübersehe: Kein Füllungsmaterial sei ohne Restrisiko für den Menschen, hier stehe Amalgam mit neuen Entwicklung auf gleicher Stufe. Daher sei die Vorbeugung von Zahnschäden das wichtigste Vorhaben. Um den Patienten mehr Übersicht über die verschiedenen Füllungsmaterialien und deren Anwendungsbereiche zu geben, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung/KZBV einen neuen Ratgeber entwickelt: Auf www.kzbv.de kann die Patienteninformationsbroschüre unter dem Titel „Zahnfüllungen" bestellt bzw. kostenlos heruntergeladen werden.
Die Anzahl der Zahnfüllungen (als Kassenleistung) geht in Deutschland zurück, auch die Anzahl der gezogenen Zähne hat deutlich abgenommen: Das zeigt eine aktuelle Statistik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung/KZBV. Demnach wurden im Jahr 2015 rund 12,7 Millionen Zähne gezogen, 1992 waren es noch 16,9 Millionen. Seit 1991 hat sich die Gesamtzahl der Zahnfüllen fast halbiert. Allein innerhalb eines Jahres (von 2014 auf 2015) ging die Anzahl der Füllungen um über 2 % durchschnittlich je Mitglied (2015: 51,6 Millionen Füllungen) zurück, der Rückgang ist bei größeren Füllungen noch etwas stärker als bei kleineren. Die Entwicklung ist auf die auf Prävention ausgerichtete moderne Zahnheilkunde zurückzuführen, die die Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnbett in den Mittelpunkt stellt und „Reparaturen" damit vorbeugen hilft. Auch das verbesserte Mundhygienebewusstsein der Bevölkerung habe großen Anteil an der gesunden Entwicklung, so die KZBV.
Wie eine jüngst veröffentlichten Datenanalyse des Verbandes der Privaten Krankenversicherer zeigt, steigt die Anzahl der abgeschlossenen Zahnzusatzversicherungen (ZZV) nach wie vor an. Die Anzahl der Verträge stieg seit dem Jahr 2005 mit insgesamt rund 7,8 Millionen Verträgen auf fast 15 Millionen zum Ende des Jahrs 2015, wenige Monate später waren es bereits 15,3 Millionen. Allein im Jahr 2016 wurden rund 400.000 neue ZZV abgeschlossen. Damit, so die PKV, sicherten sich die Menschen ihren Anspruch auf eine Versorgung, die über das Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenkassen hinausgehe, deren Angebot sei zudem deutlich reduziert worden. Überwiegend sicherten die Versicherungsnehmer Leistungen im Bereich Zahnersatz ab, aber auch Zahnerhaltungsmaßnahmen wie Füllungen oder auch kieferorthopädische Verfahren seien Vertragsbestandteil. Nicht nur in der Anzahl, auch in der Vertragsform ist die Vielfalt groß. Dies erschwert die Übersicht über die abgesicherten Behandlungen. Praxen und Patienten haben nicht selten Probleme mit dem „Kleingedruckten", das Erstattungen bestimmter Behandlungsverfahren ausklammert. Eine genaue Prüfung der versicherten Leistung vor Behandlungsbeginn ist daher sinnvoll.
Wie ein vor wenigen Wochen veröffentlichtes Ergebnis einer Umfrage des Arztbewertungsportals jameda zeigt, verbreitet sich die Nachfrage nach einer PZR, also einer professionellen Zahnreinigung, immer mehr in der Bevölkerung. Heute seien es schon zwei von drei Patienten (gesetzlich und privat Versicherte addiert), so die Portalbetreiber, die mindestens einmal jährlich die Zahnarztpraxis für diese mundgesundheitsfördernde Leistung aufsuchen. Jeder fünfte nutzt das Angebot nur nach Bedarf, und 16 % der Befragten haben bisher noch nie eine PZR in Anspruch genommen. Für die jungen Patienten (20 – 29 Jahre) stellten die Kosten einen Hinderungsgrund dar, zudem würden nur wenige Krankenkassen ihren gesetzlich versicherten Patienten diese Präventionsmaßnahme erstatten. Der Umfrage zufolge seien die jüngeren Patienten zudem kritischer, was die Effekte der Behandlung betreffe. Bei den jüngeren Patienten (20- 39 Jahre) sei nur rund jeder Zweite, der die PZR in Anspruch nehme, vom Nutzen überzeugt – im Gegensatz zu den über 60Jährigen, von denen zwei Drittel von positiven Effekten ausgehen.
Wie erfolgreich die präventionsorientierte Zahnheilkunde ist, lässt sich an der Anzahl der gesunden Zähne in Patientenaltersklassen ablesen. Ein sehr eindrucksvolles Beispiel dafür stellte kürzlich die Bundeszahnärztekammer vor: Männer und Frauen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren haben heute doppelt so oft natürliche eigene Zähne wie noch vor 20 Jahren. Waren damals 25 % in diesem Alter bereits zahnlos, sind es heute nur noch rund 12 %. Das Vorhandensein natürlicher Zähne reduziert nicht nur den Bedarf an Zahnersatz, sondern verbessert auch dessen Verankerung, wenn „die Dritten" nicht zu umgehen sind. Zwar können Implantate heute verloren gegangene Zahnwurzeln und damit Stützen für den Zahnersatz gut ersetzen, eigene Zähne vergrößern aber die Auswahl an Möglichkeiten für die individuell richtige prothetische Lösung. Je mehr eigene Zähne vorhanden sind, umso größer die Vielfalt für Zahnersatz ganz nach Bedarf. Auch ältere Patienten profitieren insofern von professioneller Zahnreinigung, die auch die Prothesenpflege mitberücksichtigt. Die Erhaltung der eigenen Zähne ist in jedem Alter das richtige Ziel.
Eine spannende Geschwisterstudie widmete sich kürzlich der Frage, was Ursache für die Entwicklung kindlicher Karies ist – die Gene oder die Umstände? Dabei zeigte sich, dass die Geschwister in einer Familie, deren Eltern wert legten auf regelmäßige Mundhygiene, gesündere Zähne hatten als die Geschwister in einer Familie mit eher nachlässigerer Einstellung zur Mundpflege. Besonders relevant war der Bildungsgrad der Mutter: Kinder von Müttern mit Mindestschulbildung hatten doppelt so viel Karies wie die Kinder vergleichbaren Alters von Müttern mit hoher Bildungsstufe (Hochschule, Universität). Leicht höher war die Kariesrate bei Kindern alleinerziehender Mütter gegenüber denen, deren Mütter verheiratet waren oder in einer festen Beziehung lebten. Nicht geklärt werden konnten die direkten Einflussfaktoren. Mögliche Gründe könnten die bei höherer Bildung bessere Kommunikation sein sowie ein stringenteres Einhalten von Organisation und Kontrolle. Zugewandtes Verhalten wurde als förderlich für die Mundgesundheit erachtet und dient der gesunden Entwicklung aller Geschwisterkinder ebenso wie eine weniger zugewandte Erziehung allen Geschwisterkindern gleichermaßen nicht gut tut. Die Rolle der Gene spielte vergleichsweise eine erheblich untergeordnete Rolle.
Im Internet kursieren verschiedene Anbieter, die sich mit Preisvergleichen in die Behandlungs- und Vertragsebene zwischen Zahnarzt und Patient drängen. Dabei nehmen es manche offensichtlich nicht so genau mit dem Schutz der Patientendaten. Vor wenigen Wochen informierte die Landeszahnärztekammer Nordrhein, dass das Landgericht Düsseldorf es als nicht rechtens erachtet habe, dass ohne Rücksprache und Erlaubnis der betroffenen Patienten deren Daten ungefragt an Zahnärzte gesendet wurden mit dem Auftrag, ein „Gegenangebot" zum bestehenden Heil- und Kostenplan zu erstellen. Zwar haben die Patienten eingewilligt, dass mit dem Einstellen ihres Heil- und Kostenplanes bei diesem Portal registrierte Zahnärzte ein alternatives Angebot erstellen dürfen – allerdings hat der Portalbetreiber nicht nur „registrierte" und diesen die Patientendaten zugänglich gemacht. Aus Wettbewerbsgründen und wegen Versendens unzulässiger eMails gab das Landgericht der Zahnärztekammer Recht, die eine Unterlassung dieses unlauteren Vorgehens gefordert hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.