Wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Ende 2022 mitteilte, ist Karies die häufigste Erkrankung weltweit. Von Mund- und Zahnerkrankungen betroffen seien rund 3,5 Milliarden Menschen und damit fast jeder zweite Weltbürger. Zudem ist die Anzahl der Munderkrankungen in den letzten 30 Jahren um eine Milliarde angestiegen – wie die WHO vermutet, weil viel zu viele Menschen nicht wissen, wie sie Zahn- und Mundschäden vermeiden können oder weil sie keinen Zugang zu Mundhygiene-Hilfsmitteln und zahnärztlicher Vorsorge und Behandlung haben. Zu den häufigsten Munderkrankungen gehören zuvorderst Karies, dann schwere Zahnfleischerkrankungen, Zahnverlust und Krebserkrankungen des Mundes und des Rachens. Es sei zu wenig, so die WHO, wenn nur ein kleiner Anteil der Weltbevölkerung regelmäßig zahnärztlich versorgt werde. Wo keine systematische Mundgesundheitsversorgung erfolgen könne, sei es wichtig, vorsorgend auf zuckerhaltige Versorgung, zuviel Alkohol- und Tabakkonsum zu verzichten.
Anlässlich des zurückliegenden Kongresses der DGI, der wissenschaftlichen Deutschen Gesellschaft für Implantologie, Ende November 2022 in Hamburg berichtete der Präsident der Fachgesellschaft, Prof. Dr. Florian Beuer, über aktuelle Fakten zur dentalen Implantologie in Deutschland. Demnach werden mittlerweile jedes Jahr rund 1,5 Millionen Implantate gesetzt, das Interesse der Patienten an dieser Versorgung sei sehr hoch. Das zeige sich auch an der Zahl der Zusatzversicherungen: Laut Verband der Privaten Krankenversicherung haben derzeit rund 17 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung. Wenn sich mehr Menschen für eine implantologische Versorgung interessieren, seien – so Beuer – auch mehr sogenannte Risikopatienten darunter, bei denen vor dem Setzen eines Implantates die Behandlung besonders gut geplant werden müsse. Dabei sei meist auch die Zusammenarbeit von Ärzten aus verschiedenen Disziplinen notwendig. Auf der einen Seite sei Implantologie gewissermaßen ein Querschnittsfach durch viele Fachgebiete, andererseits sei die implantologische Zahnersatzversorgung nach wie vor nicht in der Approbationsordnung enthalten. Das mache die sogenannte postgraduale Ausbildung – also das Lernen und Vertiefen von Behandlungsverfahren nach Ende des Studiums – immer wichtiger. Die DGI habe entsprechend gestufte, auch neue anspruchsvolle Qualifikationen entwickelt, die dem jeweiligen Bedarf des oder der Behandelnden entgegenkommen – zu erkennen an entsprechenden Zertifikaten in der Zahnarztpraxis.
Wie die Bundeszahnärztekammer Anfang Dezember 2022 berichtete, haben sich 40 Organisationen zusammengeschlossen, um die Kinder in Deutschland vor Werbung für ungesunde Nahrungsmittel und Getränke zu schützen – neben den Zahnärzten engagieren sich hier Koch-Berühmtheiten wie Sarah Wieder und Jamie Oliver, viele Verbände und Vereinigungen und nicht zuletzt die Parteispitzen der Ampel-Regierung in Berlin aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP. Grund für das breite Engagement ist die nachgewiesene Wirkung entsprechender Werbung auf das Kauf- und Nutzungsverhalten junger Menschen. Insofern gehören zu den Zielvereinbarungen insbesondere Einschränkungen der Werbebereiche: Zwischen 6 und 23 Uhr soll es bei Fernseh-, Radio- und Streaming-Diensten keine Werbung für Ungesundes geben, Influencer sollten sich für Gesundes engagieren, innerhalb einer Bannmeile von 100 Metern um Schulen, Kitas und Spielplätzen soll es keine Süßigkeiten-Werbung auf Litfaßsäulen oder Plakatwänden geben. Unterstützt wird solcherart Werbeeinschränkung von 77 % der Eltern und Großeltern, wie eine Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband vom Mai 2021 ergab. Falsche Ernährung im Kindesalter führe oft zu Gesundheitsschäden, für die alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler im Gesundheitswesen aufkommen müssten, so die Bundeszahnärztekammer. Die Allianz der 40 Akteure fordere daher das Aufstellen gesünderer Regeln.
Wer keine Zigaretten mehr konsumieren möchte, dennoch das Gefühl braucht, etwas „zu rauchen", greift mittlerweile immer öfter zu Dampfgeräten, sogenannten Vaping-Produkten. Wie eine amerikanische Studie ergab, nutzen diese Form des „Rauchens" inzwischen mehr als 9,1 Millionen Amerikaner. Zumindest für die Mundgesundheit ist das keine Verbesserung gegenüber dem früheren Zigaretten-Rauch: Während dieser vor allem Blutgefäß-belastend wirkt und Entzündungen im Gewebe verursacht bzw. schlechter abheilen lässt, greifen die Vaping-Dämpfe auch die Zähne an. Das belegte eine jüngst veröffentlichte Studie der Tufts University, Boston. Bei einer entsprechenden Risikoanalyse zeigten fast 80 % der Teilnehmer aus der Vaping-Gruppe ein hohes Kariesrisiko gegenüber 60 % aus der Vergleichsgruppe. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Dampfflüssigkeit enthält Zucker und ist eher klebrig. Interessant war zudem, dass das Kariesrisiko sich nicht zuletzt an eher weniger für Zahnfäule bekannten Stellen zeigt, beispielsweise an der Unterkante der Vorderzähne. Hier ist der Dampf beim Einatmen besonders stark konzentriert. Die Zahnärzte empfehlen, fluoridhaltige Zahnpasta und auch Fluoridspülungen zu verwenden, um das Karies-Risiko zu minimieren – und sich in der Zahnarztpraxis entsprechend beraten zu lassen.
Im zurückliegenden Dezember haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Bundesverband der Niedergelassenen Kardiologen (BNK) eine Vereinbarung unterzeichnet, um gemeinsam noch intensiver über die Risiken der Zahnbettentzündung (Parodontitis) für Schlaganfälle oder Herzinfarkte aufzuklären. Parodontitis und Herz-Kreislauf-Erkrankungen würden nach wie vor zu oft isoliert betrachtet. Die sogenannte „stille Entzündung" Parodontitis, von deren Existenz und Entwicklung man anfangs nichts spürt, könne zu einem Risiko für eine lebensbedrohliche Erkrankung werden. Bei einer schwedischen Studie hatte sich erst jüngst wieder gezeigt, dass Teilnehmende mit einer Parodontitis ein um fast 50 % höheres Risiko hatten, in den nächsten sechs Jahren einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall zu erleben, als die mundgesunden Studien-Teilnehmer. Auch das Bluthochdruck-Risiko steigt deutlich an, wenn der entsprechend vorerkrankte Mensch ein entzündetes Zahnbett hat. Durchschnittlich ist der Bluthochdruck bei Menschen mit Parodontitis riskant höher als bei Personen mit gesundem Parodontium. Die Wissenschaft geht davon aus, dass vom infizierten Zahnbett ausgehend die Parodontitis-Bakterien in den Blutkreislauf gelangen und die Funktion der Blutgefäße belasten, diese beispielsweise durch Entzündungsvorgänge verengen. Wer seitens der Zahnarztpraxis eine Parodontitis-Infektion diagnostiziert bekam, solle daher unbedingt auch die Hausarzt- und/oder Kardiologie-Praxis informieren.
Der Kongress der DGI (Deutsche Gesellschaft für Implantologie) Ende November 2022 in Hamburg hatte als Titel „Biologie – unser Kompass in der Implantologie" – und griff in den verschiedenen Foren und Workshop entsprechende Zusammenhänge auf. Die Biologie sei quasi der Schirm über allen zahnmedizinischen Teilbereichen, sagte Kongresspräsident Dr. Christian Hammächer (Aachen). Aufgrund immer weiter voranschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zuletzt in den biologischen Abläufen nehmen auch die Bereiche Forschung und Entwicklung bei Materialien, Formen und Einsatz-Techniken der Implantate weiter zu und bringen immer wieder angepasste Produkte auf den Markt: Während die Form weitgehend gleich bleibt, wenn auch in immer mehr Größen, antwortet die Oberfläche der Implantate immer besser auf die Wünsche der Biologie. Schließlich geht es schon immer und auch in Zukunft darum, dass die künstliche Zahnwurzel, das Implantat, für „die Biologie", die Gewebe-Zellen des Körpers, ein einladender Partner ist: Schließlich sollen sie sich auf dem Implantat wohl fühlen und dort anwachsen und damit dem Implantat einen natürlichen festen Halt im Kieferknochen geben wie früher dem natürlichen Zahn auch. Ein spannendes weiteres Forschungsthema: Wie kann man Implantatoberflächen so vorbereiten, dass zwar die gewünschten Zellen anwachsen – Infektions-auslösende Bakterien aber zerstört werden? Die inzwischen lange Haltbarkeit implantologischer Versorgungen ist ein wichtiger Faktor für ihre nach wie vor steigende Beliebtheit.
Auch ein Ethik-Codex muss mit der Zeit gehen und neue Erkenntnisse, aber auch Weiterentwicklungen in Fachwissen und Technik abbilden. Ende November 2022 hat nun die Dachgesellschaft der zahnmedizinischen Wissenschaft, die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) einen neuen Ethik-Codex vereinbart. Wie die DGZMK in der begleitenden Fachinformation mitteilt, wurde damit „ein Codex verabschiedet, der Leitplanken für ethisches Handeln der Zahnärzteschaft aufzeigen soll." Ziel ist der Weg in eine patientenzentrierte zahnärztliche Versorgung, was auch bedeutet: Der Codex soll Zahnärzten und Zahnärztinnen „dabei helfen, die Auswirkungen der Ökonomisierung kritisch zu reflektieren und ihre fachlichen Entscheidungen am Interesse der Patienten und Patientinnen auszurichten." Weiter heißt es in der Veröffentlichung: „Wir werden unsere zahnärztliche Heilkunst gemäß den Geboten der Menschlichkeit ausüben. Dabei werden wir wirtschaftliche Aspekte ethischen Belangen stets nachordnen. Gleichzeitig lehnen wir alle Leistungs-, Finanz-, Ressourcen- und Verhaltensvorgaben ab, die unser ärztliches Handeln und unser ärztlich-ethisches Selbstverständnis einschränken." Der Codex wird künftigen Absolventinnen und Absolventen des Zahnmedizin-Studiums überreicht und soll dazu beitragen, „Orientierung und Sicherheit in normativen Fragen zu vermitteln."
Nach langen und etwas zähen Verhandlungen hatte Im Sommer 2021 eine Vereinbarung zwischen der Zahnärzteschaft und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geschlossen werden können, die dazu führt, dass die Krankenkassen Maßnahmen im Rahmen einer Parodontitis-Behandlung bezahlen. Offen war bisher, wie das bei Privatversicherten aussieht, für die die gesetzlichen Krankenkassen nicht zuständig sind, sondern private Versicherungsunternehmen. Fast ein Weihnachtsgeschenk konnte da die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kurz vor den Feiertagen übermitteln: Mit Vertretern der Beihilfe und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat sie eine neue Abrechnungsbasis für Leistungen im Bereich der Parodontitis-Therapie auf dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entwickelt, berichtet eine entsprechende Presseinformation der BZÄK. Leistungen für Privatversicherte werden nach GOZ abgerechnet, der „Gebührenordnung für Zahnärzte" – die im Übrigen festlegt, was abgerechnet werden kann und was nicht: Nicht nur bei „Kassenpatienten", auch bei „Privatpatienten" gibt es Abrechnungsvorgaben. Die neue Vereinbarung modernisiert diese GOZ und ermöglicht nun die Erstattung von zahnärztlichen Leistungen gemäß moderner Therapiemaßnahmen auf Grundlage der aktuellen Behandlungsleitlinien. Sie schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und nicht zuletzt die Patienten, so die Verhandlungspartner.