Bundesgesundheitsministerium: Risiken von Amalgamfüllungen
Der Bundestag beschäftigte sich im Juli mit der EU-Verordnung zur Reduzierung des Verbrauchs von Quecksilber aus Umweltschutzgründen. Hier nahm das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch Stellung zu der Frage der Belastungen von Mensch und Umwelt durch das Dental-Amalgam. Einerseits, so das BMG, werde die EU-Richtlinie zum Schutz der Abwässer vor Amalgamresten in Deutschland schon seit 1993 weitestgehend umgesetzt. Andererseits sei das Personal in Zahnarztpraxen, die Amalgam verwenden, um ein Vielfaches derjenigen Belastung ausgesetzt, die Patienten betreffen könnte – dabei konnte aber, so das BMG, „keine der ausgewerteten Studien einen Zusammenhang zwischen Amalgamfüllungen und schweren Gesundheitsrisiken nachweisen." Es habe in einem Zeitraum zwischen 2002 und 2016 rund 25 Fälle von Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen bei Zahnärzten bzw. ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen gegeben, aber keinen Anlass, diese Erkrankungen als „Berufskrankheit" einzustufen. Das BMG betonte, bei Amalgam handele es sich „um ein anerkanntes und wissenschaftlich gut untersuchtes Füllungsmaterial" mit einer „hohen Lebensdauer". Derzeit betrage der Anteil an Amalgamfüllungen an allen Füllungsarten nur noch rund 1 % und sinke weiter. Bis zum 1. Juni 2019 muss die Bundesregierung einen Plan vorlegen für die schrittweise Verringerung des Einsatzes von Dentalamalgam.