Eine Entzündung des Zahnbetts (Parodontitis) ist inzwischen in Deutschland die häufigste Ursache von Zahnverlust. Da bei einer Parodontitis auch nicht beeinflussbare genetische Faktoren eine Rolle spielen, tragen betroffene Patientinnen und Patienten auch nach einer erfolgreichen Behandlung weiterhin ein erhöhtes Risiko, dass die Entzündung erneut aufflackert. „Darum sind eine konsequente häusliche Mundhygiene, eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung und engmaschige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen unerlässlich", betonen die Experten der Deutschen Gesellschaft für Implantologie. Dies gilt für Parodontitis-Patienten generell und vor allem auch dann, wenn verloren gegangene Zähne nach einer erfolgreichen Parodontitis-Behandlung durch Implantate ersetzt wurden. Denn auch wenn die Entzündung unter Kontrolle ist, bleibt das Risiko für einen Implantatverlust bei diesen Patienten erhöht. Dies belegen zahlreiche Studien. Bildquelle: Gettyimages
Implantat-Patienten sollten ihren Plaque Index beim Zahnarzt kontrollieren lassen oder selbst kontrollieren. Denn dieser verrät, wie gut die Mundhygiene funktioniert, indem er Zahnbeläge (Biofilm) sichtbar macht. Wie israelische Wissenschaftler unlängst in einer Fachzeitschrift berichten, konnten sie bei einer Studie mit Implantatträgern zeigen, dass es einen Zusammenhang zwischen Plaque Index und der Tiefe der Zahnfleischtaschen um die Implantate herum gibt. Wenn es den Patienten gelang aufgrund einer besseren Mundhygiene auch ihren Plaque Index zu verbessern, besserte sich auch der Zustand der Gewebe um das Implantat herum, die Zahntaschen wurden flacher. Verschlechterte sich der Plaque Index, maßen die Forscher bei den betroffenen Patienten auch tiefere Zahnfleischtaschen. Bildquelle: getty images
Für Patienten mit Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) und einem hohen Kariesrisiko gehört die Professionelle Zahnreinigung (PZR) zu den wichtigen prophylaktischen Maßnahmen. Auch für Patienten mit implantatgetragenem Zahnersatz gehört eine dem individuellen Risiko angepasste regelmäßige PZR zu den wichtigsten Maßnahmen, die Mundgesundheit zu erhalten. Darum gehört die PZR nicht zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die in vielen Arztpraxen inzwischen angeboten werden. Dabei handelt es sich um diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Demgegenüber ist die PZR inzwischen als medizinisch notwendige Ma0nahme in der Gebührenordnung für Zahnärzte enthalten und eine steigende Zahl von gesetzlichen Krankenkassen übernehmen inzwischen die Kosten teilweise oder sogar vollständig. Bildquelle: getty images