Aktuelles aus der Praxis

Zahnpasten: Fluorid und Inhaltsstoffe

Fluorid in der Zahnpasta verträgt sich nicht unbedingt mit allen Inhalts- und Hilfsstoffen, die einer Zahnpasta zugefügt werden: Zu diesem Schluss kommt ein Wissenschaftler-Team am Lehrstuhl für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin an der Universität Witten-Herdecke in einem Artikel für eine große deutsche zahnärztliche Wochenzeitung. Zahnpasten seien bis zu einem Maximalanteil an Fluorid Kosmetika und nicht Arzneimittel. Bei Kosmetika könnten viele verschiedene Zusatzstoffe zugefügt werden, diese sind auf der Verpackung aufgeführt. Solche Inhaltsstoffe sorgen dafür, dass die Zahnpasta cremig ist, gut schmeckt und eventuell auch noch gut aussieht (Farbstoffe) sowie haltbar ist (Konservierungsstoffe). Manche Inhaltsstoffe wie Zinksalze dienen der Vorbeugung von Infektionen und Mundgeruch. Darauf geachtet werden muss allerdings, dass alle hilfreichen oder die Anwendung fördernden Inhaltsstoffe den wichtigsten Bestandteil einer Zahnpasta nicht deaktivieren: das Fluorid. Kalziumcarbonat beispielsweise gehöre zu den diesbezüglich als kritisch zu wertenden Inhaltsstoffen. Dass die richtige Zusammensetzung eine „Wissenschaft für sich" ist, zeigt sich beim Inhaltsstoff Arginin. Hier komme es, so die Forscher, darauf an, was außer Arginin noch in der Zahnpasta enthalten ist: Von sehr guter Wirkung bei sehr empfindlichen Zähnen bis zu einer Wirkungseinschränkung des Fluorids haben sich viele Varianten gezeigt. Zudem können Zahnpasten mit sogenannten anionischen Tensiden die Wirksamkeit einer antibakteriellen Mundspülung mit Chlorhexidin reduzieren. Art und Verwendung von Zahnpasten sollte am besten mit dem Zahnarzt und dem Prophylaxe-Team der Praxis besprochen werden.

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Zahnersatz: Regelversorgung bewährt, aber seltener

Wie die BARMER nach Auswertung ihres diesjährigen „Zahn-Reports" vor Kurzem mitteilte, ist der Anteil der Bevölkerung in Deutschland über 18 Jahre, der mit neuem Zahnersatz versorgt wird, in den letzten drei Jahren um 8 % zurückgegangen. Grund dafür sei die bessere Mundgesundheit der Menschen hierzulande. Deutlich wurde aber auch, dass der Anteil der sogenannten „Regelversorgung" an der Gesamtversorgung mit Zahnersatz sinke. Das mache deutlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der für die Übernahme von Behandlungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen die Vorgaben entwickelt, die Regelversorgung überprüfen und an moderne Kriterien anpassen müsse. Patienten bräuchten eine zeitgemäße Grundlage für die Wahl ihrer Zahnersatz-Versorgung. Während die Kosten für die Regelversorgung (Behandlung gemäß Leistungskatalog der Kassen) am geringsten anstiegen, wuchs der Bedarf an Zahnersatz in Form einer „gleichartigen Versorgung".  Hier gäbe es Unterschiede nur in Feinheiten. Zu den Auswahlmöglichkeiten gehört noch die „andersartige Versorgung" (zum Beispiel implantatgestützter Zahnersatz), für die es einen Festzuschuss seitens der Kasse gibt, während die Restkosten vom Patienten oder einer Zahnzusatzversicherung beglichen werden. Wer Haltbarkeit und Kostenaspekte in den Vordergrund stelle, so das Expertenteam der Kasse, für den sei beispielsweise bei Zahnkronen und bestimmten Zahnersatzvorstellungen die Regelversorgung eine sinnvolle Lösung.

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Elektrische Zahnbürsten: Sieger im Test

Ein zahnmedizinisches Wissenschaftlerteam an der Universität Greifswald hat sich der vieldiskutierten Frage angenommen, ob eine elektrische Zahnbürste oder eine Handzahnbüste besser ist für die langjährige Mundgesundheit. Über einen Zeitraum von 11 Jahren wurde bei über 2800 Studienteilnehmern ein Zusammenhang von Mundhygieneverhalten und Mundgesundheit überprüft. Das Ergebnis: Elektrische Zahnbürsten sorgten für rund ein Fünftel weniger Zahnverlust bei den Probanden. Dabei zeigte sich, dass der Anteil der elektrischen Zahnbürsten im Untersuchungszeitraum bei den Studienteilnehmern deutlich stieg – von 18 % am Studienanfang auf 37 % bei Studienende. Elektrische Zahnbürsten seien bei der Bevölkerung zwischenzeitlich deutlich beliebter geworden, so die Wissenschaftler. Für diesen Trend sprächen auch die Ergebnisse der Studie: Nutzer elektrischer Zahnbürsten wiesen weniger riskante Zahnfleischtaschen auf und hatten einen gesünderen Zahnhalteapparat. Zudem eigneten sich elektrische Zahnbürsten auch besonders gut für Menschen in höherem Alter beziehungsweise bei eingeschränkter Fähigkeit, eine Handzahnbürste sorgfältig einzusetzen. Was sich dagegen nicht zeigte: ein Effekt auf die Vermeidung von Karies. Das Resümee der Forscher dazu: Hier sei vor allem das Fluorid aus der Zahnpasta hilfreich – nicht die Art der verwendeten Zahnbüste.

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Mundschutz: lieber Individuell

Bei Kampf- und Gruppensportarten wie Boxen oder Fußball, aber auch bei Rennsportarten durch Stürze kann es schnell zu riskanten Zahnverletzungen kommen. Nicht zuletzt für Kinder wird im Handel eine Anzahl vorgefertigter Mundschutz-Schienen angeboten. Dass man diese besser individuell anfertigen lassen sollte, dazu informierte kürzlich der Mundgesundheitsinformationsdienst „proDente". Rund 15 % aller Zahnunfälle ereignen sich demnach beim Sport. Wie Untersuchungen zeigen, kann individuell gefertigter Mundschutz die Verletzungsrate um 60 % reduzieren. Schlechtsitzender konfektionierter Mundschutz erschwert oft das Atmen und Sprechen und senkt die Leistungsfähigkeit. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Schäden an den Zähnen: Eine maßgefertigte Schiene schützt auch Lippen, Zunge, Ober- und Unterkiefer und nicht zuletzt die Kiefergelenke. Angefertigt wird der individuelle Zahnschutz in Zusammenarbeit von Zahnarzt (Abdruck und Einsetzen/eventuelles Anpassen) und Dentallabor (Schienenfertigung). Eine entsprechend angefertigte Schiene besteht aus dem Verbund verschiedener Materialien, die einerseits elastisch genug sind, um Stöße abzufedern, andererseits fest genug, um die bei Aufprall entstehenden Kräfte auf eine größere Fläche zu verteilen. Auf Wunsch kann das Dentallabor auch ein Vereinslogo, einen Namen oder Bilder einarbeiten. Ob der individuelle Mundschutz noch immer gut passt oder angeglichen werden muss, sollte bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in der Zahnarztpraxis geprüft werden.

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Mundhygiene: zwischen Information und PZR

Viel beachtet und in den Medien diskutiert wurde eine aktuelle Veröffentlichung der wissenschaftlichen Deutschen Gesellschaft für Parodontologie, die angeblich eine professionelle Zahnreinigung (PZR) als überflüssig dargestellt habe. Dem Eindruck widersprach die Fachgesellschaft entschieden mit einer Klarstellung im Frühsommer. Demnach gebe es zwar in der Tat eine Personengruppe, die eher von einer sorgfältigen Mundhygieneanleitung als von einer PZR profitiert: junge Menschen mit gesundem Zahnfleisch und Zahnbett, die in der Lage sind, eine sorgfältige Mundhygiene selbst durchzuführen. Eine PZR bringe dieser Personengruppe keine weitere zusätzliche Verbesserung. Da nach dem 18. Lebensjahr die Kosten für eine PZR in der Regel selbst zu tragen sind, sei hier für diesen Personenkreis die Maßnahme zu hinterfragen. Generell sei eine immer wieder aufgefrischte Mundhygiene-Instruktion in allen Lebensphasen wichtig, da sich gelegentlich Umstände ergeben, die Auswirkungen auf die Mundgesundheit haben. Für alle Patienten, die mit Zahnfleisch- und Zahnbetterkrankungen zu tun haben – und das betrifft laut Fünfter Deutscher Mundgesundheitsstudie rund zwei Drittel der Menschen im Erwachsenenalter – sind sowohl Instruktion als auch PZR mindestens einmal jährlich sinnvoll sowie in Fällen höhergradiger Erkrankung zudem eine reguläre systematische Therapie.  Aufgrund der mittlerweile vielfältig erkannten Zusammenhänge zwischen parodontalen Infektionen und Allgemeinerkrankungen kommt einer professionellen Mundhygiene im Gegenteil zur medialen Darstellung sogar eine erhöhte Bedeutung zu.

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Schulkakao: Zahnärzte begrüßen Einschränkungen

Insbesondere Zwischenmahlzeiten, nach denen keine Mundhygiene erfolgen kann, sind für die Zähne eine größere Belastung: Enthalten die Snacks in flüssiger oder fester Form Säuren oder Zucker, haben diese ausreichend Zeit, den Zahnschmelz anzugreifen. Zu solchen Zwischenmahlzeiten gehören auch die Lebensmittel, die in den Schulpausen verzehrt werden. Nun hat auch das Verbraucherschutz-Ministerium in Nordrhein-Westfalen als letztem Bundesland beschlossen, dass zu Beginn des neuen Schuljahres zuckerhaltige Milchprodukte nicht mehr finanziell bezuschusst werden. Die Zahnärzteschaft in Nordrhein begrüßt diesen Schritt sehr, wie sie in einer kürzlich versandten Presseinformation mitteilte. Der Berufsstand fordere bereits seit langem eine gesündere und hier vor allem zuckerreduzierte Verpflegung der Kinder in Kitas und Schulen. Es sei eine weitere Aufgabe, auch die Eltern entsprechend zu überzeugen, die ihren Kindern Pausensnacks mit auf den Weg geben – oder Geld für Gebäck oder Brötchen. Die Ernährung von Kleinkindern und Kindern sei größtenteils fremdbestimmt – hier müssten zum Schutz der Kindergesundheit noch weitere Anstrengungen erfolgen.

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Gurgeln: Zeitbedarf beachten

Wer nicht zur Erfrischung und zur Unterstützung der Mundhygiene Mundwässer benutzt, sondern zur Keimreduktion und Entzündungs-Vorbeugung oder -Behandlung medizinisch wirksam Mundspüllösungen, sollte diese ausreichend langen einwirken lassen – so das Apotheken-Journal „Apotheken Umschau" in seiner Juni-Ausgabe. Die Fachexperten empfehlen dabei eine Wirkdauer von mindestens einer Minute, damit sich die entzündungshemmende bzw. desinfizierende Wirkung überhaupt entfalten kann. Diese notwendige Mundspüldauer fiele, so das Journal, insbesondere Kindern oft nicht leicht. Es sei daher sinnvoll, die Einwirkzeit mit einer Stoppuhr zu kontrollieren. Damit die Wirkung nicht gleich wieder zerstört wird, ist es wichtig, nach der Mundspüllösung nicht gleich den Mund mit Wasser auszuspülen oder die Zähne zu putzen. Auch Essen und Trinken direkt im Anschluss an das Gurgeln oder Mundspülen sollte man lassen.  Weitere Hinweise zur Nutzung erhält man in seiner Apotheke oder seiner Zahnarztpraxis.

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Zahnunfall: Tipps für verbreitetes Risiko

Fast jedes zweite Kind erlebt in den ersten 15 Lebensjahren einen Zahnunfall, teilte der Mundgesundheitsinformationsdienst „proDente" vor wenigen Tagen mit.  Zumeist passiert der Zahnschaden bei Sport oder einfach Herumtoben in Freizeit, Schule oder Verein. Die Folgen von Stürzen oder Stößen reichen demnach von leichten Rissen im Zahnschmelz bis hin zu abgebrochenen Zahnecken oder gar dem Verlust des ganzen Zahnes. Während bei kleineren Kindern den verletzten Milchzähnen – bei entsprechender Behandlung durch den Zahnarzt – meist gesunde „Zweite" folgen, müssen ältere Kinder und Jugendliche mit den Folgen solcher Zahnschäden an ihren „Bleibenden" ins Erwachsenenleben gehen. Da insbesondere die oberen Schneidezähne betroffen sind, hat der Unfall auch ästhetische und damit oft auch seelische Konsequenzen. Insofern macht es Sinn, wenigstens zu versuchen, einen ausgeschlagenen Zahn wieder zurück an seinen Platz zu bringen: ihn zu re-implantieren. Das kann gelingen, wenn der ausgeschlagene Zahn gefunden und möglichst schnell in einer sogenannten Zahnrettungsbox aufbewahrt wird und das verunfallte Kind rasch zu einem Zahnarzt gebracht werden kann. Hat man keine Zahnrettungsbox dabei, erhält man sie in der Regel in der nächst erreichbaren Apotheke, zudem sind Standorte unter https://toothrescueconcept.info aufgelistet. Wichtige Verhaltenstipps: nicht die Zahnwurzel berühren, den Zahn nicht sauberwaschen oder trocken lagern.  In einer Zahnrettungsbox bleiben die fürs Wiedereinsetzen wichtigen Zellen rund 48 Stunden lang erhalten. Steht keine zur Verfügung, kann notfalls kalte Milch, Frischhaltefolie oder eine Kochalzlösung aus der Apotheke helfen, die Zellen zu erhalten. Problem: Die Alternativen helfen nur ein Zeitfenster von rund einer halben Stunde zu überbrücken.

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