Gerichtsurteil: Neuer Zahnersatz nach vier Jahren möglich
Private Krankenversicherungen versuchen häufig, berechtigte Ansprüche von Patienten durch einen Papierkrieg nicht erfüllen zu müssen. In dieser Situation befand sich auch eine Patientin, deren implantatgetragene Prothese nach vier Jahren Tragezeit aufgrund umfangreicher Schäden nicht mehr repariert werden konnte. Obwohl die defekte Prothese – aufgrund der lange sich hinziehenden Auseinandersetzung nicht mehr vorlag – urteilte das Landgericht Koblenz, dass die medizinische Notwendigkeit einer Erneuerung von implantatgetragenem Zahnersatz entsprechend den Aussagen eines Gutachters und des behandelnden Zahnarztes möglich ist.