3. Jetzt neu: bessere Zahnvorsorge für Kleinkinder

Drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können ab 1. Juli 2019 die gesetzlich versicherten Eltern von Kleinkindern nutzen: Betroffen sind Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren. Die verbesserte Vorsorge sei hoch wünschenswert, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Deutschlandweit seien rund 15 % der Kinder unter 3 Jahren bereits von Karies betroffen, hier insbesondere von der sogenannten „Nuckelflaschenkaries". Die Zahnärzte hatten diese verstärkte Vorsorge schon seit vielen Jahren gefordert und den Bedarf auch wissenschaftlich untermauert – der notwendige Beschluss seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses, der gewissermaßen das Spektrum der zu bezahlenden Leistungen aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen festlegt, ist dieser Empfehlung nun endlich gefolgt. Eine Verbesserung gab es bereits im zurückliegenden Jahr: Seither gibt es im „Gelben Heft", dem ärztlichen Untersuchungsheft, auch Hinweise auf jeweils anstehende notwendige zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen.

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