Neu: Zahnschmelzhärtung für die Kleinsten

In das neue Zahngesundheits-Vorsorgepaket, dass der Gemeinsame Bundesausschuss auf Empfehlung nicht zuletzt der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu Jahresbeginn in das Leistungspaket der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen hat, gehört auch der über die Zahnkontrolle hinausgehende Zahnschutz: Kleinkinder bis zum 33. Lebensmonat haben ab Juli 2019 zusätzlich Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Damit, so die KZBV in einer aktuellen Presseerklärung, wird dem Entstehen der sogenannten Nuckelflaschenkaries und bereits entstandener Initialkaries effektiv vorgebeugt. Frühkindliche Karies gilt als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter. Annähernd die Hälfte der kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, entstünden in den ersten drei Lebensjähren.

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