Patientendatenmissbrauch: Preisvergleich beim Zahnarzt
Im Internet kursieren verschiedene Anbieter, die sich mit Preisvergleichen in die Behandlungs- und Vertragsebene zwischen Zahnarzt und Patient drängen. Dabei nehmen es manche offensichtlich nicht so genau mit dem Schutz der Patientendaten. Vor wenigen Wochen informierte die Landeszahnärztekammer Nordrhein, dass das Landgericht Düsseldorf es als nicht rechtens erachtet habe, dass ohne Rücksprache und Erlaubnis der betroffenen Patienten deren Daten ungefragt an Zahnärzte gesendet wurden mit dem Auftrag, ein „Gegenangebot" zum bestehenden Heil- und Kostenplan zu erstellen. Zwar haben die Patienten eingewilligt, dass mit dem Einstellen ihres Heil- und Kostenplanes bei diesem Portal registrierte Zahnärzte ein alternatives Angebot erstellen dürfen – allerdings hat der Portalbetreiber nicht nur „registrierte" und diesen die Patientendaten zugänglich gemacht. Aus Wettbewerbsgründen und wegen Versendens unzulässiger eMails gab das Landgericht der Zahnärztekammer Recht, die eine Unterlassung dieses unlauteren Vorgehens gefordert hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.