Wurzelbehandlung: Was bezahlt die Krankenkasse?
Ob eine Wurzelbehandlung von den Krankenkassen bezahlt wird, ist von verschiedenen Aspekten abhängig. Dazu gehört insbesondere: Die Behandlung muss erfolgversprechend sein. Der Mundgesundheits-Informationsdienst proDente hat kürzlich zusammengestellt, was die gesetzliche Krankenversicherung erwartet, ehe sie die Kosten übernimmt: Dazu gehört, dass der zu behandelnde Zahn in einer vollständigen Zahnreihe steht und keine weiteren Lücken rechts und links davon vorhanden sind. Grund ist, dass eine Lückenbildung durch die Wurzelbehandlung des Zahnes vermieden werden kann. Wenn der zu behandelnde Zahn im hinteren Backenzahnbereich steht, geht es darum, dass durch den zu erwartenden Verlust des Zahnes die Zahnreihe einseitig verkürzt würde und der gegenüberstehende Zahn möglicherweise, weil ihm der Gegenpart fehlt, mit der Zeit aus seinem Zahnbett herauswächst. Und ein dritter Kernaspekt ist, dass bestehender Zahnersatz erhalten werden kann, weil keine weitere Zahnlücke entsteht, die eine Erneuerung des Zahnersatzes notwendig machen würde. Das Gute ist: Die Grundvoraussetzung, dass die Wurzelbehandlung erfolgversprechend sein muss, wird heute in der Regel, nicht zuletzt in spezialisierten Praxen, sehr gut erfüllt. Was man aber auch wissen sollte: Es gibt viele über den Standard hinausgehenden Behandlungstechniken, die zu einem bis zu 90prozentigen Behandlungserfolg führen können, und viele weitere Gründe, eine Wurzelbehandlung als Privatleistung zu nutzen. Die Zahnarztpraxen können entsprechend beraten.