Zahnärzte können Physiotherapie verordnen
Hat ein gesetzlich versicherter Patient Beschwerden, Heilungs- oder Funktionsstörungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich, kann der Zahnarzt voraussichtlich ab 1. Juli 2o17 eine Physiotherapie oder eine physikalische Therapie verordnen. Auch für Sprech- oder Sprachübungen kann er ein Rezept ausstellen, die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Basis ist eine erste zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie, die unlängst verabschiedet wurde. Wenn der Zahnarzt beispielsweise Bewegungs- und Funktionsstörungen oder eine Gelenkblockade im Kiefergelenk diagnostiziert, sind Physiotherapie oder eine manuelle Therapie hilfreich.