Zahnersatz: Regelversorgung bewährt, aber seltener
Wie die BARMER nach Auswertung ihres diesjährigen „Zahn-Reports" vor Kurzem mitteilte, ist der Anteil der Bevölkerung in Deutschland über 18 Jahre, der mit neuem Zahnersatz versorgt wird, in den letzten drei Jahren um 8 % zurückgegangen. Grund dafür sei die bessere Mundgesundheit der Menschen hierzulande. Deutlich wurde aber auch, dass der Anteil der sogenannten „Regelversorgung" an der Gesamtversorgung mit Zahnersatz sinke. Das mache deutlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der für die Übernahme von Behandlungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen die Vorgaben entwickelt, die Regelversorgung überprüfen und an moderne Kriterien anpassen müsse. Patienten bräuchten eine zeitgemäße Grundlage für die Wahl ihrer Zahnersatz-Versorgung. Während die Kosten für die Regelversorgung (Behandlung gemäß Leistungskatalog der Kassen) am geringsten anstiegen, wuchs der Bedarf an Zahnersatz in Form einer „gleichartigen Versorgung". Hier gäbe es Unterschiede nur in Feinheiten. Zu den Auswahlmöglichkeiten gehört noch die „andersartige Versorgung" (zum Beispiel implantatgestützter Zahnersatz), für die es einen Festzuschuss seitens der Kasse gibt, während die Restkosten vom Patienten oder einer Zahnzusatzversicherung beglichen werden. Wer Haltbarkeit und Kostenaspekte in den Vordergrund stelle, so das Expertenteam der Kasse, für den sei beispielsweise bei Zahnkronen und bestimmten Zahnersatzvorstellungen die Regelversorgung eine sinnvolle Lösung.